Essay

Postmortale Unschuldsvermutung

Von Wolfgang Kraushaar
21.09.2026. Neulich atmete die deutsche Öffentlichkeit auf. Endlich schien der Anschlag auf das Haus der Israelitischen Kultusgemeinde  in München im Jahr 1970 geklärt. Sieben Bewohner, Holocaust-Überlebende, sind bei diesem Anschlag ermordet worden. Nachdem sich eine Zeugin vom Hörensagen gemeldet hatte, identifizierte die Polizei einen Rechtsextremisten, der vor einigen Jahren gestorben ist. Aber es gibt erhebliche Zweifel an seiner Täterschaft - vor allem der von der Polizei dargestellte Tathergang ist extrem unplausibel. Denn direkt vor seinem Anschlag mit einem zwanzig Kilo schweren Benzinkanister soll der Täter außerdem noch versucht haben, einen Juwelierladen in der Nähe auszurauben. Eine Rekonstruktion.
Nun ist es also raus. Der Fall Reichenbachstraße ist gelöst. Man hat den Urheber des folgenreichsten antisemitischen Anschlags in Deutschland nach 1945 ausfindig gemacht, angeblich jedenfalls. Eine von der Münchner Generalstaatsanwaltschaft am 20. August verbreitete Presseerklärung hat überall die Runde gemacht. Sogar die "Tagesschau" hat über die Lösung jenes heimtückischen Mordanschlags berichtet, der sich vor über 56 Jahren abspielte. Und der Spiegel war bereits im Mai des vergangenen Jahres in der Berichterstattung vorangeprescht; fast alle Medien sind ihm seitdem gefolgt. Nun hat mit Charlotte Knobloch auch die angesehenste Stimme der Holocaust-Überlebenden das Wort ergriffen und erklärt, es schmerze sie sehr, dass der mittlerweile verstorbene Täter nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden und es deshalb auch "keine Gerechtigkeit für die Opfer geben" könne. Auch Armin Pfahl-Traughber, der Extremismusexperte des Verfassungsschutzes, erteilte dem Ganzen seinen Segen, indem er seinen Kommentar mit der Abschlussformel "Endlich geklärt" überschrieb.

Ein Neonazi soll es nun also gewesen sein und keiner wie lange Zeit vermutet aus dem Umfeld zweier Münchner Kommunen, deren wichtigste Leute sich später der RAF anschlossen. Manche glauben nun aufatmen zu können. Hatte man nicht ohnehin seit dem Massaker der Hamas am 7. Oktober vor drei Jahren unter dem Vorwurf gelitten, dass sich der Antisemitismus auch unter Linken weiter ausgebreitet hätte? Damit war der wohl schlimmste Fall aus der Vergangenheit endlich aus dem Weg geräumt worden. Keine Frage, die Ergebnisse von Nachermittlungen haben zu Reaktionen und Interaktionen in einem politisch sensibilisierten ebenso wie vorbelasteten Kräftefeld geführt. Schließlich geht es um Antisemitismus in einer seiner schlimmsten Formen - gewaltförmig und mörderisch zugleich.

Das Buch, das den antisemitischen Brandanschlag dem Vergessen entrissen hat 

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Nun, diese Auseinandersetzung wäre kaum denkbar ohne eine Publikation, die der Verfasser dieser Zeilen im Februar 2013 vorgelegt hatte. Sie trug als Haupttitel das Zitat "Wann endlich beginnt bei Euch der Kampf gegen die heilige Kuh Israel?" und als Untertitel "München 1970: Über die antisemitischen Wurzeln des deutschen Terrorismus". Darin waren auf 875 Seiten nicht nur die längst in Vergessenheit geratenen Ermittlungsergebnisse im Fall Reichenbachstraße dargelegt, sondern ein terroristisches Setting entfaltet worden, das sich innerhalb von elf Tagen abspielte und von einem Anschlag gegen Passagiere einer El-Al-Maschine über den besagten Brandanschlag bis zu Bombenanschlägen auf zwei weitere Maschinen reichte, die in Richtung Tel Aviv unterwegs waren.

Im Kontext des palästinensischen Terrorismus hätte auch ein antisemitischer Brandanschlag wie der in der Reichenbachstraße gepasst, weil es mit dem am 9. November 1969 bereits einen versuchten Bombenanschlag auf das Jüdische Gemeindehaus in der Berliner Fasanenstraße gegeben hatte. 35 Jahre später war es mir gelungen, den in Stockholm lebenden Attentäter, einen ehemaligen Aktivisten der Kommune I, und dessen Hintermänner ausfindig zu machen. Er sprach mir sein Geständnis auf Band, beschuldigte Dieter Kunzelmann, das "Alpha-Männchen der Kommune I", als judenfeindlichen Initiator der Tat und beschrieb detailliert, wie sie zuvor in Jordanien von Palästinensern, Mitgliedern der Fatah, ausgebildet worden waren. Dieser Anschlag zumindest gilt seitdem als gelöst, als das Werk von Exponenten einer radikalen, zugleich aber auch subkulturell geprägten Linken.

Als ich vom ungelösten Fall in der Münchner Reichenbachstraße erfuhr und las, dass Heinz Galinski, Holocaust-Überlebender und Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde in Berlin, unter dem Eindruck des Geschehenen eine Verbindung zwischen beiden Städten herstellte, indem er meinte, was in Berlin versucht worden sei, wäre nun in München traurige Wirklichkeit geworden, war mein Interesse geweckt.

Der konkrete Impuls, selbst zu recherchieren, war von einer Kollegin ausgegangen, mit der ich damals zusammen am Hamburger Institut für Sozialforschung arbeitete. Sie war in einem BKA-Dossier auf ein Dokument gestoßen, in dem es bei einem Disput innerhalb der RAF "um den Brandanschlag auf das jüdische Altersheim in München" ging. Abgespielt hatte sich die Situation in Frankfurt, in einem in der Inheidener Straße gelegenen Hochhaus, dem damaligen Zentrum der RAF, von wo aus sie 1972 ihre sogenannte "Mai-Offensive", eine Serie von Bombenanschlägen mit vielen Toten und Verletzten, durchgeführt hatte.

Es war Gudrun Ensslin, der eigentliche Kopf der Gruppe, die ihre Mitgefährtin Irmgard Möller anherrschte: "Diese Arschlöcher! Gut, dass diese Sache den Neonazis untergeschoben wurde." Der Verbalausfall richtete sich ganz offensichtlich gegen Mitglieder der Münchner "Tupamaros", zu denen Möller auch selbst gehört hatte, bis sie mit anderen zusammen zur RAF übergewechselt war. Die als extrem cool geltende Ensslin hatte sich zu dem Wutanfall wohl deshalb hinreißen lassen, weil die Verwicklungen in einen antisemitischen Brandanschlag möglicherweise die sich gerade in ihrem Gründungsakt befindliche RAF ins Schlingern hätte bringen können. Als die RAF am 14. Mai 1970 durch die unter dem Einsatz von Waffengewalt erfolgte "Befreiung" Andreas Baaders aus der Taufe gehoben wurde, hatten die mit ihr konkurrierenden "Tupamaros" schon bereits ein halbes Jahr lang existiert. Zunächst in West-Berlin und vom Februar 1970 an auch in München. Führungsfiguren waren die beiden Ex-Kommunarden Dieter Kunzelmann und Fritz Teufel.

    Als mein Buch, dessen Titel-Zitat von Kunzelmann stammt, 2013 erschien, waren die Irritationen und die damit verbundenen Aufregungen groß. Die Abwehrreflexe von Leuten, die sich entweder in der Vergangenheit oder auch noch in der Gegenwart im weitesten Sinne einer ideologisch gepanzerten Linken zugehörig fühlten, waren allenthalben spürbar. Mir jedoch, der ich selbst der studentischen Linken der End-Sechziger entstamme, war es nicht darum gegangen, eine politische Ausrichtung pauschal anzuklagen oder zu verurteilen. Mein Ziel bestand in der Klärung eines mutmaßlichen terroristischen Zusammenhangs, der zum Tod von sechs Juden und einer Jüdin, von Holocaust-Überlebenden, geführt hatte. Dass dies nicht nur, aber in erster Linie Repräsentanten der linken Münchner Szene betraf, lag nicht an irgendwelchen Dispositiven, die sich in meinem Kopf eingenistet hatten, sondern an den im Münchner Staatarchiv deponierten Dokumenten, die die zur Ermittlung des Falles Reichenbachstraße eingesetzte Sonderkommission hinterlassen hatte.  

Aktenzugang mit Hindernissen

Zunächst war es ungemein schwierig gewesen, vierzig Jahre nach den dramatischen Vorgängen, die sich zwischen dem 10. und 21. Februar 1970 in München (und darüber hinaus auch in Frankfurt, Wien und Zürich) abgespielt hatten, eine Erlaubnis zu erhalten, die Dokumente überhaupt einsehen zu dürfen. Der Antrag auf Schutzfristverkürzung zog sich wochenlang hin. Als ich schließlich grünes Licht erhielt, wurde mir klar, woran die Verzögerung wohl gelegen haben dürfte. Die Freigabe war durch das Bayerische Innenministerium erteilt worden. Das Ganze besaß fast den Anstrich eines Staatsaktes. Denn zuvor hatte die Abertausende an Seiten zählenden Bestände noch niemand eingesehen. Der Preis für die Freigabe bestand jedoch darin, dass sie unter starken Restriktionen erfolgte. So durfte etwa keine einzige Seite daraus kopiert werden, persönlich angefertigte Abschriften nicht an Dritte weitergegeben werden und die Anforderung zur Anonymisierung von Personennamen erschien mir als so extrem, dass ich anfangs Zweifel hatte, ob es überhaupt noch Sinn machen würde, diesen Fall weiter zu erforschen. Die Namen noch lebender Personen hätten allesamt anonymisiert werden müssen, ebenso wie die Namen von Zeugen und den an den Ermittlungen beteiligten Beamten. Das bedeutete, dass jede Publikation zu einer Gratwanderung werden und eine rechtliche Überprüfung des Manuskripts durch auf solche Fragen spezialisierte Anwälte unbedingt vonnöten sein würde.

Nachdem ich mehrfach nach München gereist war und mich wochenlang durch einen Aktenordner nach dem anderen gequält hatte, erlebte ich nach meiner letzten Rückkehr eine große Überraschung. Von der Rezeption unseres Instituts erhielt ich einen Anruf, es sei ein Koloss an Paket eingetroffen, das an mich gerichtet wäre. Als ich es in Augenschein nahm, glaubte ich meinen Augen nicht trauen zu können. Es handelte sich um die Original-Akten des Falles Reichenbachstraße - die von der Sonderkommission angelegten Spuren-Akten. Knapp zwei Dutzend an der Zahl. Der Nummerierung nach zu schließen fehlten nur zwei oder drei davon, aber immerhin. Ein Begleitschreiben war, wenn ich mich recht erinnere, nicht vorhanden. Die Chance, mich eingehender als zuvor mit dem brisanten Stoff auseinanderzusetzen, wollte ich mir natürlich nicht entgehen lassen. Dafür mussten die Dokumente sorgfältig kopiert und digitalisiert werden. Anschließend gingen sie in den Original-Ordnern verpackt wieder an die Staatsanwaltschaft München I zurück.

Die Rezeption meines Buches war dem hinlänglich bekannten Schema einer Komplexitätsreduktion gefolgt. Der Antizionismus, die Palästinenser, der Nahostkonflikt und anderes mehr interessierten nicht sonderlich, man konzentrierte sich fast ausschließlich auf den Fall des Brandanschlags und die damit verbundene, zum Teil als provokativ empfundene Hypothese, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach wohl eher Linksradikale gewesen sein dürften, die das Verbrechen begangen hatten. Obwohl ich dargelegt hatte, dass dies nicht einfach meine Privatmeinung sei, sondern das Resultat der damaligen Ermittlungen darstellte, führte das in der Öffentlichkeit zu heftigen Kontroversen. 

Die Bundesanwaltschaft nimmt sich der Sache an

Aber nicht nur zu Disputen, die bis in die Zünfte von Zeithistorikern und Politikwissenschaftlern vordrangen, sondern auch zu der Konsequenz, dass die Ermittlungen wegen der Tragweite des Falles von der bis dahin zuständigen Staatsanwaltschaft München I abgelöst und in der Folge von der ranghöheren Bundesanwaltschaft in Karlsruhe übernommen wurden. Dass dies geschah, dürfte allerdings nichts mit einem Zwist zwischen den beiden Behörden zu tun gehabt haben. Denn in Karlsruhe wie in München herrschte offenbar darin Übereinstimmung, dass man sich nach nunmehr 43 Jahren noch einmal auf jene Tatverdächtigen konzentrieren müsse, die sich im Umfeld der "Tupamaros München" bewegten. Diese hatten sich aus zwei Münchner Kommunen rekrutiert und die meisten von ihnen - wie etwa Brigitte Mohnhaupt und Irmgard Möller sowie Rolf Heißler und Rolf Pohle - waren bald darauf in der RAF gelandet, wo sie fortan eine gewichtige Rolle spielten.

Vier Jahre später erhielt ich einen Anruf aus Karlsruhe. Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft fragte nach, ob ich im Fall Reichenbachstraße weitere Erkenntnisse gewonnen hätte. Als ich antwortete, dass dies nicht der Fall sei, wurde mir mitgeteilt, dass man die Wiederaufnahme des Falles demnächst wohl einstellen würde. Am 23. November 2017 war es so weit. Der Öffentlichkeit wurde mitgeteilt, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen "mangels weiterer erfolgversprechender Ermittlungsansätze" eingestellt habe. Leider war es mir nicht möglich, Details in Erfahrung zu bringen. Etwa, ob man Mohnhaupt, Möller, Heißler oder Alois Aschenbrenner, den seinerzeitigen Begründer der "Aktion Südfront", vernommen habe und falls ja, mit welchem Ergebnis. Dennoch hatte sich etwas verändert. Die Öffentlichkeit war gegenüber dem heimtückischen Brandanschlag vom 13. Februar 1970 nicht mehr so desinteressiert wie in den Jahren vor 2013, sondern bis zu einem gewissen Grad sensibilisiert worden. Seit dem September 1972 war ja alles durch die spektakuläre Geiselnahme im olympischen Dorf, mit der Palästinenser die israelische Mannschaft in ihre Gewalt gebracht hatten, und das dem folgenden polizeilichen Desaster in Fürstenfeldbruck überlagert gewesen. 

Das Interesse am weiter ungelösten Fall Reichenbachstraße zeigte sich insbesondere, als der über die Münchner Stadtgrenzen hinaus bekannte Kabarettist Christian Springer zum 50. Jahrestag des furchtbaren Geschehens einen Erinnerungs-Container am Gärtnerplatz installiert und eine Gedenkveranstaltung im Münchner Rathaus organisiert hatte. An ihr nahmen mit Dieter Reiter auch der Oberbürgermeister und eine Überlebende des nächtlichen Infernos, die ehemalige Medizinstudentin Sara Elasari, teil, die sich gerade noch übers Dach hatte retten können.

Danach dauerte es weitere fünf Jahre, bis sich endlich etwas tat. Dass dies geschah, hing damit zusammen, dass Springer 2019 die Initiative ergriffen und im Internet dazu aufgerufen hatte, dass sich Zeugen oder Mitwisser bei ihm melden sollten. Im Januar 2025 nahm nun eine Frau Kontakt mit ihm auf, die von sich behauptete, Näheres über einen Tatverdächtigen zu wissen. Sie war freilich keine Tatzeugin, die irgendetwas vor Ort gesehen oder gehört hatte, sondern lediglich eine Zeugin vom Hörensagen. Aber immerhin. Springer hatte keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Frau und leitete deshalb ihre Aussage an die bayerische Justiz weiter. Das führte dazu, dass der dortige Antisemitismusbeauftragte, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, die Angelegenheit in die Hand nahm und eine Wiederaufnahme der Ermittlungen einleitete. So also kam die Sache ins Rollen, die jetzt zur besagten Presseerklärung mit der "Erhärtung" des Tatverdachts, aber auch zur erneuten Einstellung weiterer Ermittlungen geführt hat. 

Die Presseerklärung der Münchner Generalstaatsanwaltschaft

Doch wie klärend ist die gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München und des Polizeipräsidiums München überhaupt? Es ist nicht ganz einfach, den vollständigen Text in die Hände zu bekommen. Zu finden war er bis vor Kurzem lediglich im Internet-Portal rosenheim24.de.

Darin heißt es zunächst, dass sich der Tatverdacht gegen einen 2020 verstorbenen Deutschen "erhärtet" habe. Später weiter, dass "belastbare Gründe für die Täterschaft" eines Mannes gesprochen hätten, der als Antisemit mit einem "Hitler-Tick" bezeichnet wird. Der damals 25-Jährige, so weiter, habe "zur Tatzeit regelmäßig" in der Gegend um das Israelitische Gemeindehaus "verkehrt". Am Abend des 13. Februar soll er "mit Blick auf das jüdische Seniorenheim" die Worte von sich gegeben haben, "dass "die Juden alles hätten" und er "sie anzünden" wolle. Danach habe es nur "etwa 15 Minuten" gedauert, bis das besagte Gebäude "in Flammen gestanden" habe.

Bemerkenswert ist bei dieser Darstellung, dass der Grund, warum sich der Betreffende, dessen Name in der Erklärung kein einziges Mal genannt wird, überhaupt in der Nähe des Gebäudes aufhielt, vorenthalten wird. Denn es war, wie aus der Aussage der besagten Zeugin eindeutig hervorgegangen ist, eine Tatsache, dass der Mann zusammen mit einem oder zwei Komplizen am nahegelegen Gärtnerplatz gerade einen Juwelierladen überfallen hatte und damit gescheitert war. Die Entfernung zwischen beiden Objekten dürfte wohl 150 bis 250 Meter betragen haben. Man hätte diesen Zusammenhang unbedingt nennen müssen, um nachvollziehen zu können, warum sich der tatverdächtige Kriminelle in dieser Gegend befand und vor allem, warum er sich in Reaktion auf das Scheitern des Überfalls zur judenfeindlichen Affektäußerung hinreißen ließ - vermutlich gegenüber seinen Komplizen.

Es stellt also ein schwerwiegendes Versäumnis von Generalstaatsanwaltschaft und Polizei dar, dies nicht getan zu haben, weil dadurch der Eindruck geweckt wird, dass sich der Verdächtigte dort von Anfang an nur im Hinblick auf die angebliche Tatbegehung aufgehalten habe. Hinzu kommt eine falsche Bezeichnung des Gebäudes Reichenbachstraße 27. Es mag zwar weniger anstößig klingen, anstatt von einem - wie es damals in der Presse zumeist üblich war - "jüdischen Altersheim" nun von einem "jüdischen Seniorenheim" zu sprechen, es macht die Sache aber nicht unbedingt besser. Denn um welchen Typus es sich bei dem 1952 errichteten Gebäude gehandelt hat, ist längst geklärt. Es stellt das Haus der Israelitischen Kultusgemeinde dar, das sich in ganz unterschiedliche Elemente aufgliedert und an das sich direkt angrenzend außerdem eine Synagoge befindet. Und für die Ermittler war die unterschiedliche Funktion der einzelnen Etagen von einer nicht unerheblichen Relevanz. 

Am Ende wird jedoch eine grundlegende Ambivalenz geäußert. Zunächst wird zwar noch einmal bestärkt, dass die Wiederaufnahme der Ermittlungen "deutlich für eine Täterschaft des Verdächtigen" spräche, zugleich wird demgegenüber aber auch eingeräumt, dass eine "abschließende rechtliche Klärung nicht möglich" sei. Für diese gravierende Einschränkung werden zwei Gründe aufgeführt: Erstens, so heißt es, sei eine Anklageerhebung in Deutschland rechtlich nicht mehr möglich, weil der Tatverdächtige bereits 2020 verstorben ist. Und zweitens, weil nicht abschließend habe geklärt werden können, "ob der Verdächtige allein handelte oder gegebenenfalls als Teil einer Gruppe". Aufgrund dieser beiden Faktoren sei die Münchner Generalstaatsanwaltschaft dazu gezwungen gewesen, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Ganz so, als wolle man künftigen Überraschungen vorbeugen, wird allerdings noch der bedenkenswerte Satz hinzugefügt: "Es gilt die (postmortale) Unschuldsvermutung." Mit anderen Worten, man möchte nicht ausschließen, dass es am Ende vielleicht doch noch ein anderer gewesen sein könnte, der das Feuer in der Reichenbachstraße 27 gelegt hat. 

Die Schwierigkeiten mit dem Tatablauf

Nun aber zur eigentlichen Achillesferse der von der Generalstaatsanwaltschaft vorgenommenen Bewertung des Vorgangs - dem Tathergang. Nach Darstellung der Justizbehörde soll das Haus der Israelitischen Kultusgemeinde bereits 15 Minuten nach dem erfolglosen Überfall auf das Juweliergeschäft in Flammen gestanden haben. Von der Entfernung her, die sich in nur wenigen Minuten zurücklegen lässt, wäre das durchaus machbar. Aber auch vorstellbar? Zunächst einmal dürfte es ziemlich unwahrscheinlich sein, dass jemand, der gerade von einem Überfall kommt und sich danach wohl schleunigst in Sicherheit zu bringen versucht, sich nun gleich in sein nächstes Abenteuer stürzt. Aber vielleicht lässt sich auch das nicht kategorisch ausschließen. Viel wichtiger ist es jedoch, die gegebene Situation halbwegs realistisch einzuschätzen. 

Nach allem, was den Ermittlern der damaligen Sonderkommission bekannt war - und woran auch weder die Staatsanwaltschaft München I noch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe einen Grund zum Zweifel gehabt haben dürfte -, ist die Brandstiftung von langer Hand geplant gewesen. Sie setzte zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit voraus, dass das Gebäude, insbesondere der Eingangsbereich, das Treppenhaus sowie der Fahrstuhl, mitsamt der einzelnen Stockwerke, zuvor sorgfältig inspiziert worden waren. Auch die Wahl des Schabbats als Tatzeitpunkt spricht für eine Vorüberlegung, mit der der oder die Täter eine Risikominimierung verfolgt haben dürften. Man konnte sich zuvor genau ausrechnen, wie lange eine Fahrt mit dem Lift und der Weg zurück über die Stiegen des Treppenhauses wohl dauern würde, um den großen, 20 Liter fassenden Aral-Kanister Stockwerk für Stockwerk zu entleeren und ihn anschließend in eine Nische zu stellen, in der er später unbeschädigt aufgefunden wurde, um anschließend durch die Eingangstür fliehen zu können.

Die Vorstellung, dass ein Juwelierräuber all das vorab erledigt hätte, um es dann für den Fall des Scheiterns - sozusagen im Modus seiner Frustabwehr - "den Juden" heimzahlen und eine operativ vergleichsweise anspruchsvolle Brandstiftung durchführen zu können, ist - mit Verlaub - wenig überzeugend, vielleicht sogar völlig absurd. Mit diesem Versuch einer bereits im Ansatz gescheiterten Konkretisierung dürfte das von Oberstaatsanwalt Franck und der Münchner Polizei unterstellte Anschlagsszenario im Kern erschüttert und vermutlich wie ein Kartenhaus in sich zusammengestürzt sein. 

Das Problem mit den Personennamen

Eine andere für die Beurteilung der Ermittlungsergebnisse zentrale Frage lautet, welche Identität der angeblich Tatverdächtige besaß. Einer öffentlichen Preisgabe steht etwas Elementares entgegen. Denn nach deutschem Recht gilt bekanntlich zweierlei - die Unschuldsvermutung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das in der vom Grundgesetz garantierten Menschenwürde wurzelt. Selbst im Falle eines Verstorbenen lassen sich diese Hürden nicht einfach überwinden. Zwar entfallen dann der Datenschutz und die Resozialisierungsbemühungen, nicht aber der Andenkenschutz und der Schutz noch lebender Angehöriger. Wie das im Einzelfall behandelt wird, ist nicht unbedingt von vornherein klar und führt deshalb mitunter auch zu Rechtsstreitigkeiten.

Im Fall Reichenbachstraße hatte der Spiegel im Mai 2025 damit begonnen, den Vornamen vollständig zu nennen und vom Nachnamen lediglich das Initial. Seitdem ist der Öffentlichkeit bekannt, dass der Tatverdächtige "Bernd V." heißt. Dieser Name hat seitdem die Runde gemacht, ohne dass das offenbar zu juristischen Problemen geführt hätte. Dabei dürfte allerdings eine nicht unwichtige Rolle gespielt haben, dass der Betreffende nicht nur verstorben war, sondern auch eine Vergangenheit als Schwerkrimineller aufgewiesen hatte. Das öffentliche Interesse stand angesichts der Schwere der Tat zudem von Anfang an außerhalb jeglichen Zweifels.

Aufgrund der Kombination dieser nur noch halb anonymisierten Person mit einem ihr zur Last gelegten, strafrechtlich aufgeklärten Diebstahlfalles aus dem Jahr 1971 war es insbesondere für Journalisten nicht weiter schwierig, auch den Nachnamen herauszufinden. Die Rede war nun auch vom Raub der "Blutenburger Madonna" aus der am westlichen Stadtrand von München gelegenen Kapelle eines gleichnamigen Jagdschlosses, bei dem der Tatverdächtige als Chef einer dreiköpfigen Einbrecherbande agiert hatte und nach seinem Geständnis wegen Diebstahls, dem Führen von Schusswaffen und versuchter Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden war. Da diese Geschichte wegen ihrer Verwicklung mit dem prominenten Schauspieler Walter Sedlmayr für Schlagzeilen gesorgt hatte, darf man getrost davon ausgehen, dass die Münchner Lokalpresse im Handumdrehen herausgefunden haben dürfte, um wen es sich bei dem als "Neonazi" verdächtigten Brandstifter gehandelt hat. So finden sich in ihren Artikeln über den Lebenslauf des Bernd V. zwar viele Details, jedoch immer noch keine Nennung des vollständigen Namens. Warum sich das nicht geändert hat, dürfte auch daran liegen, dass man an ihrem früheren Kollegen Johann Freudenreich eine Art Exempel statuiert hatte. Als dieser in seinem 1979 erschienenen Band "Bayerische Spitzbuben" die Klarnamen des erwähnten Einbrecher-Trios verraten hatte, führte das zu einer Klage vor dem Münchner Oberlandesgericht. Der Nymphenburger Verlag durfte daraufhin die Publikation aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht mehr vertreiben. 

Die Laufbahn eines Kriminellen

Nun, der besagte Bernd V. stammte offenbar aus wohlhabenden Verhältnissen. Er war der Sohn eines Zahnarztehepaares und wuchs im Süden Münchens auf. Er besuchte zunächst eine Realschule, dann verschiedene Internate, darunter auch eines in Bad Reichenhall. Ursprünglich wollte er offenbar Anwalt werden. Doch bereits als Minderjähriger soll er, wie es heißt, "auf die schiefe Bahn" gekommen sein. Dabei dürfte ihm sein eigener Vater keinen besonderen Gefallen getan haben, als er ihm zu seinem 12. Geburtstag ausgerechnet eine Pistole schenkte. Bei einem seiner ersten Einbrüche 1961 soll Bernd V. 900 Mark erbeutet haben. Im Jahr darauf jagte der 18-Jährige beim Besuch des französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle zwei Telefonzellen mit selbstgebastelten Sprengsätzen in die Luft. Ein Jugendschöffengericht verurteilte ihn, der angab, seine Missetat aus bloßer "Freude am Knalleffekt" verübt zu haben, deshalb im Februar 1963 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Das schien ihn jedoch nicht sonderlich abzuschrecken. Als ihn die Münchner Kriminalpolizei im Mai 1967 erneut festnahm, wurde er beschuldigt, seine kriminellen Aktivitäten mittlerweile auf das Knacken von Tresoren verlegt zu haben. So soll er allein bei einer Autofirma einen Geldschrank mit einem Barbetrag in Höhe von 63.000 DM gestohlen haben.

Ob er sich nach dem missglückten Überfall auf das Juweliergeschäft am Gärtnerplatz und dem spektakulären Raub der "Blutenburger Madonna", die er wegen ihrer nur schweren Verkäuflichkeit, vermittelt von seinem Rechtsanwalt Klaus von Schirach, auf geradezu dreiste Weise für ein "Lösegeld" in Höhe von 300.000 DM dem Freistaat Bayern angeboten hatte, noch andere Delikte hat zu Schulden kommen lassen, ist nicht bekannt. Das ist, zumindest in ihren Grundzügen, die kriminelle Karriere des nun als "Tatverdächtigen" im Zentrum des öffentlichen Interesses stehenden und im Juni 2020 verstorbenen Mannes: Ein Berufskrimineller, der durch Einbrüche, Sprengstoffdelikte, das Knacken von Tresoren und Kunstraub-Aktionen von sich Reden gemacht hat.

Wegen der Causa Reichenbachstraße war aber auch er schon als Beschuldigter vernommen worden. Und zwar am 18. Juli 1972. Das war ziemlich spät, aber immerhin. Ein Mithäftling, dem er sich im Knast anvertraut hatte, wandte sich an die Justiz und behauptete, dass er angedeutet habe, das "jüdische Altersheim" angezündet zu haben. Das brachte die Staatsanwaltschaft dazu, ihn zu vernehmen. Doch Bernd V. zeigte sich völlig unbeeindruckt und stritt alles ab. Weil man nichts außer der ziemlich vagen Behauptung des anderen Kriminellen in der Hand hatte, sah man keine andere Möglichkeit, als das Verfahren aus Mangel an Beweismitteln 1974 einzustellen. 

Seine Verwandlung in einen Neonazi

Und nun heißt es also, wovon früher im Zusammenhang mit seinen Delikten eigentlich keine Rede gewesen war, es habe sich bei ihm um einen "Neonazi" gehandelt. Die Beschreibungen seiner rechten Gesinnung basieren, soweit bekannt, allesamt auf Äußerungen aus dem Schul- und dem Privatbereich - von Mitschülern und einer Schulleiterin. Es heißt, dass er sich Hitler-Reden auf Schallplatten angehört und Schießübungen auf dem Obersalzberg bei Berchtesgaden gemacht habe, der bekanntlich nicht nur der private Rückzugsort des "Führers" war, sondern wegen der Häufigkeit seiner dortigen Aufenthalte so etwas wie dessen zweiter Regierungssitz. Die Ermittler glaubten deshalb summa summarum von einem überzeugten Antisemiten mit einem "Hitler-Tick" sprechen und ihm das Etikett "Neonazi" anheften zu können.

Diese Bezeichnung verfügt zwar über eine kaum noch steigerungsfähige extremistische Aura, jedoch nur einen wenig klar umrissenen Bedeutungshof. Von einem "Neonazi" zu reden, legt zumeist nahe, dass es sich dabei nicht etwa um einen Individualtäter handelt, sondern um jemanden, der aus einer Gruppe heraus agiert hat. Doch genau dafür hat es trotz aller Nachermittlungen keinerlei valide Erkenntnisse gegeben. Wenn der besagte Bernd V. die ihm zur Last gelegte antisemitische Tat überhaupt begangen haben sollte, dann wohl nur als Einzeltäter und nicht als Mitglied einer Gruppe oder Organisation. Doch für all das mangelt es an den nötigen Konkretionen.

Zudem drängt sich die Frage auf, warum ein Neonazi, der mit seinem antisemitischen Anschlag eigentlich "erfolgreich" gewesen ist, jedenfalls so weit bekannt, nicht nach weiteren Anschlagszielen Ausschau gehalten und als Berufskrimineller einfach weiter gemacht hat? Ebenfalls wenig einleuchtend. 

Andere Tatverdächtige

Um den Stellenwert des angeblichen Tatverdächtigen Bernd V. genauer beurteilen zu können, ist es von Bedeutung, ihn mit anderen Tatverdächtigen zu vergleichen, die ebenfalls ins Visier geraten waren. Die in drei verschiedene Abteilungen untergliederte Sonderkommission hatte keine Gruppe möglicher Tatverdächtiger ausgeschlossen und sich eine nach der anderen vorgeknöpft. Die Kriminalbeamten besaßen auch keine Hemmungen, danach zu fragen, ob die Brandstiftung nicht von jemandem verübt worden sein könnte, der sich im Innern des Gebäudes aufgehalten und vielleicht sogar zur Israelitischen Kultusgemeinde gehört hatte. So kam es, dass bereits ganz am Anfang ein 55-Jähriger unter Verdacht geriet, der aus Ungarn stammte und in dem im Haus befindlichen koscheren Restaurant als Koch arbeitete. Bei seiner Vernehmung hatte er angegeben, dass er sich nachmittags um 17:15 Uhr schlafen gelegt hätte und erst um 20:30 Uhr durch starken Brandgeruch wach geworden wäre. Im ersten Ermittlungsbericht der Sonderkommission vom 8. Juni 1970 wird dieser Mann als erster Tatverdächtiger aufgeführt. Wesentlicher Grund dafür war ein markanter Widerspruch. Denn der Koch war von einem Zeugen um 19:25 Uhr im Restaurant angetroffen und von einem anderen um 20:20 Uhr im Treppenhaus des zweiten Stockwerks gesehen worden - also zu einem für die Tatbegehung äußerst relevanten Zeitpunkt. Das stand im Widerspruch zu seiner eigenen Angabe, der zufolge er ja noch geschlafen hätte. Darauf angesprochen, reagierte der Koch sichtlich empört und beharrte steif und fest auf seiner Aussage. Nun passierte aber Folgendes - die beiden Zeugen zogen zur Überraschung der Ermittler ihre Darstellungen zurück und meinten, dass sie sich wohl getäuscht haben müssten. Und dabei war es schließlich geblieben. Ob auf sie - was durchaus vorstellbar gewesen wäre - Druck ausgeübt worden war oder nicht, war freilich nicht geklärt worden.

Das war aber höchst unbefriedigend, insbesondere weil der Koch über mehr potenzielles Täterwissen verfügt hatte als jede andere der vernommenen Personen. Seiner eigenen Wahrnehmung nach, so hatte er bekundet, habe es drei Brandherde gegeben: einen zwischen dem dritten und vierten Stock, einen weiteren zwischen dem erstem und dem zweiten Stock und schließlich noch einen im Parterre. Weil zwischen dem Treppenhaus und dem Treppengeländer alles aus Stein gebaut war, habe es "keine natürliche Feuerverbindung" gegeben. Der Täter habe deshalb, so der erste Tatverdächtige, zwischen dem dritten und dem vierten Stock zusätzlich ein weiteres Feuer legen müssen. Das alles klang so, als hätte er sich das selbst so überlegt wie jemand, der an diesem verhängnisvollen Abend zur Tat geschritten wäre.

Es gab allerdings auch zwei Rechtsradikale, die unter einen Anfangsverdacht geraten waren. Bei dem ersten von ihnen mutete es geradezu paradox an. Denn es war die Geschichte eines aus der unmittelbaren Nachbarschaft stammenden Retters, bei dem sich aber herausstellte, dass er zur Spitze einer rechtsradikalen Jugendorganisation gehörte. Wer kennt sie nicht - diese Geschichten, in denen sich nach einem Brand am Ende herausstellt, dass es ausgerechnet jener Feuerwehrmann gewesen ist, der als erstes am Brandort erscheinen konnte, weil er ihn ja selbst gelegt hatte?

Am Abend des 13. Februar war der Betreffende als einer der ersten den vom Feuer bedrohten Bewohnern des Israelitischen Gemeindehauses zu Hilfe gekommen. Stutzig wurden die Ermittler, als sie herausfanden, dass es sich bei ihm um ein Vorstandsmitglied des Jugendbundes Adler (JBA) handelte. Der JBA war 1950 von einem ehemaligen Gebietsführer der HJ gegründet worden und verfügte zunächst über 5.000 Mitglieder, Schwerpunkt in Norddeutschland und in Bayern. Als sich ihre Anzahl immer mehr verringerte, schlossen sich die Restlichen 1970 der "Aktion Widerstand" an oder gingen in der Deutschen Volksunion (DVU) des rechtsradikalen Münchner Verlegers Gerhard Frey auf. Uniformen zu tragen, wie anfangs üblich, war ihnen bereits 1961 durch das Bundesinnenministerium untersagt worden.

Als der 31-jährige JBA-Mann von Beamten der Soko II vernommen wurde, machte er detaillierte Angaben zu dem, was er an jenem Abend erlebt hatte. Erste Schreie, so gab er an, hätte er bereits um 20:30 Uhr gehört. Da das Treppenhaus in Flammen stand, habe es keine Möglichkeit mehr gegeben, noch selbst in das Haus zu gelangen. Er habe deshalb den Feuerwehrmännern beim Ausrollen der Schläuche geholfen und die "Kollegen vom Roten Kreuz" mit Getränken versorgt. Als er darauf angesprochen wird, warum er sich in der Vergangenheit antisemitisch geäußert habe, erklärt er mit entwaffnender Direktheit, dass er "aus seinen politischen Ansichten keinen Hehl machen" würde.

Wörtlich hieß es dazu im Protokoll der Befragung: "Er sei konservativ rechts eingestellt. Die Juden sehe er lieber von hinten als von vorne, und er habe sich auch in der Vergangenheit das eine oder andere Mal über die Juden abfällig geäußert. Dies bedeute jedoch keinesfalls, dass er ein Befürworter von Gewaltaktionen sei. Im Notfall würde er jedem Menschen, gleich welcher Nationalität, helfen." Die Ermittler blieben misstrauisch. Warum sollte sich ein überzeugter Antisemit an die Spitze der aus der unmittelbaren Nachbarschaft herbeigeeilten Helfer gestellt haben? Ein Judenfeind, der angeblich vom Feuertod bedrohte Juden retten will?! Die Beamten fragen ihn, ob er einen ARAL-Kanister besessen oder immer noch im Besitz habe. Als er das verneinte, fragten sie weiter, ob sie sich einmal in seinem Keller umschauen dürften. Doch auch dabei kam nichts heraus, was mit der Tat in Beziehung hätte gebracht werden können. Die beiden Kriminalbeamten kamen am Ende ihres Protokolls zu dem Schluss, dass es "keine Anhaltspunkte" dafür gebe, den Befragten weiter als Brandstifter in Erwägung zu ziehen.

Beim zweiten rechtsradikalen Verdachtsfall ging es um einen Brief vom 5. Februar 1970, also acht Tage vor dem Anschlag, den ein Rechtsanwalt an einen Parteifunktionär, beide Mitglieder der NPD, gerichtet hatte. Da darin von einer "geplanten Aktion", "kein Judenfreund" und "alte Leute" die Rede war, führte das dazu, dass auch im Umfeld der NPD nach Anhaltspunkten für eine Tatbeteiligung ermittelt wurde. Eine Kanzlei, mehrere Wohnräume und eine Geschäftsstelle der NPD wurden durchsucht. Ohne Ergebnis. Nachdem die beiden Verdächtigen erklärt hatten, dass es sich bei der Kopie des Briefes um eine Fälschung handle, war das Ermittlungsverfahren am 29. März 1972 eingestellt worden. 

Die Hoffnung der Ermittler: ein Aral-Kanister

Von ganz besonderer Bedeutung war das Tatwerkzeug des Brandanschlags - der besagte Aral-Kanister. Die SoKo versprach sich von der Klärung seiner Herkunft mehr als von jedem anderen Objekt. Mit 15.000 Stück startete man deshalb eine Plakat-Aktion, die in der Stadt München und der Umgebung durchgeführt wurde. Selbst Eduard Zimmermann stellte am 6. März 1970 den 20-Liter-Knister in seiner nächsten "Aktenzeichen XY ... ungelöst"-Sendung ins Zentrum seines Fahndungsaufrufs. Aber auch der blieb ohne Erfolg.

Es gab jedoch eine verräterische Parallele. Denn in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 1969 war bereits ein anderer Aral-Kanister bei einem menschengefährdenden Brandanschlag benutzt worden. Er hatte dem in Pasing wohnenden Oberstaatsanwalt Wilhelm Lossos gegolten, der zuvor durch drakonische Strafanträge gegenüber sogenannten Demonstrationsstraftätern aufgefallen war. Verübt hatte die Aktion eine Gruppe Berliner Kommunarden, darunter Dieter Kunzelmann, Ina Siepmann und Georg von Rauch, die nach dem sogenannten "Knast-Camp" im fränkischen Ebrach und einer Zwischenstation in der Kommune Wacker Einstein gerade dabei waren, mit einem Ford Transit ihre legendäre "Palästina-Reise" anzutreten. Einen Road-Trip, der sie über Italien, den Balkan, die Türkei und Syrien schließlich nach Jordanien in ein Ausbildungslager der Fatah führte. Das war ein ganz spezieller Abschiedsgruß. Militante Freaks verließen das Land und kamen nach zwei Monaten als Terroristen zurück, als Vorhut der späteren RAF. Im Unterschied zum Treppenhaus in der Reichenbachstraße war jedoch im Heizungskeller des in der Peter-Putz-Straße gelegenen Lossos-Wohnhauses der Inhalt eines kleineren, lediglich 5 Liter fassenden Aral-Kanisters angezündet worden. Freilich mit dem Effekt, dass einem der Beteiligten, dem Kieler Professorensohn von Rauch, durch die Stichflamme der Haarschopf angesengt wurde. 

Der Hauptverdächtige der Sonderkommission

Das blau-weiße Tatwerkzeug der Firma Aral stellt auch den Zusammenhang zu dem von den Ermittlern anfangs ins Visier genommenen ursprünglichen Hauptverdächtigen her. Aus der Erfahrung mit den bereits seit Monaten aktiven Tupamaros Westberlin hätte man wissen können, dass es so gut wie nie die Anführer waren, die die Brand- und Bombenanschläge verübten, sondern sehr viel eher deren Gefolgsleute. Zumeist waren es die Jüngeren, regelrechte Eleven, die sich dafür hergaben, die sprichwörtlichen Kastanien aus dem Feuer zu holen.

Ohne sich ein Bild von der Gruppendynamik zu machen, die in formal so unstrukturierten sozialen Mikroorganismen freigesetzt wird, lässt sich vielleicht auch nicht der Tätertypus begreifen, der an jenem Freitagabend sein furchterregendes Werk vollbracht haben könnte. Die Jüngeren, die Neueinsteiger, die als eher labil Geltenden mussten sich der Führungsriege gegenüber beweisen. Doch es war nicht unbedingt Zwang. Häufig wollten sie es auch selbst oder ließen sich dazu relativ leicht verführen. Sie besaßen den Ehrgeiz, ihren Mut und ihre Risikobereitschaft unter Beweis stellen, um in der Gruppe anerkannt zu werden, vielleicht auch um in ihr selbst aufzusteigen.

Im Fall der Reichenbachstraße rückte so ein 18-jähriger KfZ-Lehrling, der sich selbst als "Anarchist" verstand, ins Fadenkreuz der Ermittler. Eine Zeit lang schien in seiner Person alles zusammenzukommen: Er besaß die sich sozialrevolutionär gebende Überzeugung eines Rebellen, den Hass auf alles Bestehende und das Durchsetzungsvermögen, eine einmal aufgestaute Wut auch in die Tat umzusetzen. Bereits in einer Reihe anderer Fälle war er in Verdacht geraten, zum Teil spektakuläre Brandstiftungen verübt zu haben. Er selbst gehörte der 1969 gegründeten Aktion Südfront an, die zum Teil mit den Tupamaros München zu einem Gruppenzusammenhang verschmolzen war. Die Schlinge schien sich nach einer am 8. April 1970 von der Münchner Polizei durchgeführten Großrazzia zusammenzuziehen. Als Reinhard F., so der Name des jungen Mannes, zusammen mit Brigitte Mohnhaupt, Irmgard Möller und Alois Aschenbrenner in der Kommune Wacker Einstein, einem der beiden Domizile der Tupamaros, angetroffen wurde, führte das zu einer Untermauerung der bereits bestehenden Verdachtsmomente. Seine Festnahme erfolgte noch am selben Tag. In dem abschließenden Ermittlungsvermerk der Kripobeamten hieß es in Bezug auf den Brandanschlag Reichenbachstraße:

"Sämtliche bisher geführten Ermittlungen und Feststellungen begründen den in den Vorführungsnoten und Zwischenberichten aufgeführten dringenden Tatverdacht. [...] Die Auswertung des Untersuchungsergebnisses konkretisierte den bereits vorliegenden dringenden Tatverdacht."

Es existierten gleich mehrere Indizien, die den 18-jährigen in Verbindung mit dem wichtigsten Täterhinweis, der Verwendung des Kanisters, brachten. Ein anonymer Anrufer hatte ihn nur drei Tage nach dem Brand bei der Polizei beschuldigt, dessen Besitzer zu sein. Hinzu kam, dass sich in einem in der Grillparzerstraße gelegenen Gebäude, das ihm als Anlaufstelle verschiedener Aktivitäten diente, auch eine Aral-Tankstelle befand, aus der man sich derartige Kanister nur zu leicht beschaffen konnte. Auch eine Sorte Krepppapier, das die gleiche Materialbeschaffenheit aufwies wie das von dem oder den Tätern in der Reichenbachstraße zur Tarnung des Kanisters verwendete. Außerdem besaß er für den Freitagabend des 13. Februar 1970 kein Alibi.

Dennoch aber kam man am Ende nicht weiter. Nachdem Reinhard F. aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, hatte er sich abgesetzt und war zusammen mit seiner Verlobten nach Heidelberg gezogen. Als man ihn dort ausfindig gemacht hatte und am 11. September 1970 erneut zu vernehmen versuchte, mauerte er unverdrossen weiter. Seine Devise lautete, keinerlei Aussagen zu den ihm zur Last gelegten Delikten zu machen. Dann knickte die Münchner Kripo ein und gab auf. In ihrem zwei Wochen später zu den Akten genommenen Schlussvermerk hieß es plötzlich, es hätten sich "keine konkreten Anhaltspunkte" dafür ergeben, dass der Lehrling mit dem Brandanschlag in Verbindung stehen würde. Merkwürdig. Der zähe Widerstand des Verdächtigten schien sich gelohnt zu haben. Woher der Kurswechsel der Ermittler rührte, zählt zu den nicht wenigen Rätseln, die die Causa Reichenbachstraße noch immer umgeben. Insider vermuteten, dass es darauf nur eine Antwort geben könne - der junge Anarchist sei vom Verfassungsschutz angeworben worden, um ihn als Quelle beim Anschluss der Münchner Tupamaro-Zelle an die RAF zu nutzen. Doch das ist reine Spekulation.

 Der Hauptverdächtige Reinhard F., der später wieder nach München zurückkehrte, verstarb dort im Oktober 2003. Er wurde nur 52 Jahre alt. Begraben soll er ebenfalls in der bayerischen Landeshauptstadt sein. 

Wenn jemand danach fragen würde, wer im Fall Reichenbachstraße zu den dringendsten Tatverdächtigen gezählt hat, dann müsste man wegen der Anzahl und dem Gewicht von Indizien wohl wie folgt antworten:
    -    Zuerst immer noch der KfZ-Mechaniker Reinhard F., 
    -    dann der ungarische Koch aus dem im Brandgebäude befindlichen koscheren Restaurant, 
    -    danach der als Ersthelfer aufgetretene Funktionär der "Jungen Adler"   
    -    und erst unter ferner liefen der Berufskriminelle Bernd V. Von Verdächtigen seines Kalibers, die nur durch Verbalradikalismen aufgefallen waren, denen es aber völlig an Konkretionen gemangelt hat, finden sich in den Ermittlungsakten der damaligen Sonderkommission eine ganze Reihe. 
    

Ein Richtungsstreit droht noch immer eine Kehrtwende zu verhindern

Der Fall Reichenbachstraße darf auch heute noch nicht zu den Akten gelegt werden. Zu glauben, man habe den Täter ein halbes Jahrhundert später endlich identifiziert und weil dieser als Verstorbener selbst nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann, könne man auch den gesamten Fall als eingestellt betrachten, wäre fatal. Denn der von der Münchner Generalstaatsanwaltschaft vermutete Tathergang, bei dem der damals 25-jährige Bernd V. das jüdische Gemeindehaus wie bei einer Spontanhandlung im Affekt angezündet haben könnte, ist nicht plausibel.

Bei alledem gilt es noch etwas anderes in Rechnung zu stellen, etwas, was man als Linienstreit charakterisieren könnte. Denn von Anfang an hat im Hintergrund der Reichenbachstraße immer auch eine Rolle gespielt, welcher politischen Couleur der oder die Täter gewesen sein könnten. Kamen sie von der extremen Linken oder - wie jetzt verbreitet - von der extremen Rechten? Angesichts der Tatsache, dass es sich dabei ja um die mörderischste Form von Antisemitismus seit 1945 gehandelt hat, war die Beantwortung dieser zumeist nur implizit mitgeschleppten Alternative stark aufgeladen. Auch mein eigenes Buch, von dem eingangs die Rede war, ist nicht ganz unschuldig daran, dass der Eindruck entstehen konnte, ich hätte mich trotz aller darin aufgebotenen Fakten vermeintlich auf eine Seite der Täterannahme gestellt - die der radikalen Linken. Von der als Absplitterung der 68er-Bewegung waren ja einige Teile gerade dabei gewesen, in den Untergrund zu gehen und als "Stadtguerilla" das System von Kapitalismus, Imperialismus und Neofaschismus mit Waffengewalt bekämpfen zu wollen.

Ursprünglich hatte ich vorgeschlagen, den Band im Haupttitel schlicht "München 1970" zu nennen und im Untertitel: "Die vergessene Anschlagserie im Vorfeld der Olympischen Spiele 1972". Doch ich konnte mich damit meinem Verlag gegenüber, dem ich andererseits ja verdankte, ein solch heißes Eisen überhaupt anzupacken, nicht durchsetzen. In Titelfragen stehen Autoren fast immer auf verlorenem Posten. Unter meinem eigenen Titel wäre die Rekonstruktion möglicherweise nicht von voreiligen Links-Rechts-Assoziationen überlagert worden. Mein Hauptziel hatte ja darin bestanden, möglichst präzise die höchst unübersichtliche und komplexe Situation zwischen dem 10. und dem 21. Februar 1970 aktengestützt zu rekonstruieren, mit dem Anschlag auf die Reichenbachstraße in ihrem Zentrum.

Ich habe den Gedanken bis heute noch nicht ganz aufgegeben, dass sich eines Tages doch noch zeigen lassen wird, dass wir es damals mit einer Serie von antiisraelischen Attacken zu tun hatten. Mit terroristischen Aktionen, die ihren Anlass darin besaßen, dass der israelische Außenminister Abba Eban als erster Minister seines Landes der Bundesrepublik seine Aufwartung mit einem Staatsbesuch machen wollte. Seitens jener Kräfte, insbesondere der hierzulande operierenden Palästinenser, ist kaum damit zu rechnen, dass man dazu Bekenntnisse zu hören oder archivierte Dokumente in die Hände bekommen wird.

Ganz zum Schluss noch eine Fußnote. Vielleicht hatte Gudrun Ensslin ja recht mit ihrem Irmgard Möller gegenüber erhobenen Vorwurf. Inzwischen freilich in verdrehten Rollen. Waren es damals wohl deren eigene Leute, die Tupamaros, die an dem Fall gedreht hatten, so könnten es heute vielleicht Vertreter der Justiz gewesen sein, die "die Sache" nun einem "Neonazi" untergeschoben haben. In dieser Form gewiss nicht mit Absicht, dennoch aber mit Erfolg. Bislang jedenfalls.

Wolfgang Kraushaar

Eine Kurzversion war am 30. August unter der Überschrift "Ein Täter, der keiner war" in der Welt am Sonntag erschienen.